Das Märchen vom Whistleblower

Von Martin A. Senn

Seit die Zürcher Medien die Angelegenheit aufgegriffen haben, ist aus einer alten Geschichte in Graubünden ein schlimmer «Bauskandal» geworden. Es ist eine Erzählung, die alles enthält, was es in derart reiner Form oft nicht einmal im Märchen gibt: Ein Guter kämpft ganz allein gegen lauter Böse. Zwischentöne sind nicht möglich, weil selbst die leiseste Infragestellung des Guten lediglich bestätigt, dass dem Guten alle nur Böses wollen und ihn schlechtreden. So wie andere Menschen, die schwere persönliche Nachteile in Kauf genommen haben, um Recht und Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, wird der Held, der als Bauunternehmer selber mit den Bösen zusammenspannte, Whistleblower genannt. Das ist Mumpitz. 

Whistleblower sind klar zu unterscheiden von Selbstanzeigern. Whistleblower sind meistens Angestellte, die in ihrer Funktion gezwungen werden, Dinge zu tun, die sie nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und sich deshalb an die Justiz oder die Öffentlichkeit wenden. Einen materiellen Nutzen haben sie nicht davon, im Gegenteil, sie riskieren ihre Arbeitsstelle, wenn nicht ihre berufliche Existenz, und obendrein womöglich ein Strafverfahren gegen sich selber. Neuerdings werden Whistleblower deshalb vom Gesetz auch besser geschützt. 

Selbstanzeiger wie unser «guter» Bauunternehmer sind etwas völlig anderes. Es sind Personen, die aus freien Stücken und eigenverantwortlich gegen ein Gesetz verstossen oder dies viele Jahre lang getan haben. In der Regel handelt es sich um Private oder Unternehmer. Wenn sie ein Unrecht, an dem sie beteiligt waren, den Behörden melden, belasten sie sich selbstredend auch selber. Da die Behörden bei der Aufklärung von Gesetzesverstössen in einigen Bereichen aber ohne die Hilfe von Insidern kaum vorwärtskommen, belohnen sie kooperationswillige Täter mitunter mit Straffreiheit oder Strafminderung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Leute seit Jahren gebunkertes «Schwarzgeld» regulär deklarieren wollen und ihnen die dafür fällige Strafe erlassen wird. 

Oder eben im Kartellrecht, wo seit 2004 ausdrücklich Straffreiheit vorgesehen ist für Kartellmitglieder, die mit der Untersuchungsbehörde, also der Wettbewerbskommission Weko, bei der Aufklärung vollumfänglich kooperieren. Dass sie dabei ihre eigene Rolle notorisch etwas zu schön darstellen, liegt in der Natur der Sache. Erfahrene Ermittler wissen das; das breite Publikum nimmt's oft etwas weniger genau. Wie auch immer: Selbstanzeiger haben im Gegensatz zu klassischen Whistleblowern durchaus einen materiellen Nutzen, nämlich den Erlass von möglicherweise hohen Bussen. Der Volksmund spricht in ähnlichen Fällen normalerweise eher unromantisch von Leuten, die «kalte Füsse bekommen haben». 

Dass man für so jemanden Geld sammelt, so wie derzeit beim «Crowdfunding» für den ehemaligen Engadiner Bauunternehmer, dessen Firma sich während Jahren selber an mutmasslichen Absprachen beteiligt hat, ist skurril. Man muss sich das richtig vorstellen: Ein Student und einfache Bürger sammeln Geld für einen Bauunternehmer. Und das im richtigen Leben, nicht im Märchen.   © Südostschweiz; 22.Mai 2018

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